Die Zähne bestimmen in entscheidender Weise das Gesamterscheinungsbild des Menschen. Schöne Zähne sind ein Attraktivitätsfaktor par excellence: Wie kaum ein anderes persönliches Merkmal unterstreichen sie unsere Ausstrahlung.
Bei allen Behandlungsmaßnahmen am Gebiss des Menschen müssen die Regeln der Ästhetik beachtet werden, um neben der guten Funktionalität in Bezug auf Kauen und Sprechen auch einen harmonischen, schönen Gesichtsausdruck des Menschen zu erzielen.
Weiß und gerade: Wunschziel Nr. 1
Ästhetische Mängel an Zähnen und Zahnfleisch muss niemand hinnehmen. Die ästhetische Zahnmedizin kann das ursprüngliche Lächeln wiederherstellen und es in vielen Fällen sogar optimieren.
Meist trägt „unsichtbarer“ Zahnersatz mit Kompositen und Keramiken dazu bei. Die beiden zahnfarbenen Dentalwerkstoffe kommen nicht nur zum Einsatz, um verloren gegangene Zahnsubstanz oder ganze Zähne zu ersetzen. Sie sind auch geeignet, um zum Beispiel schmale Zähne zu verbreitern, abgebrochene Zahnkanten wiederherzustellen oder Schmelzverfärbungen verschwinden zu lassen.
Rein ästhetische Behandlungen sind zuweilen durchaus medizinisch angezeigt, wenn eine Fehlstellung so ausgeprägt ist, dass der betreffende Mensch psychisch darunter leidet. Die Abgrenzung zur kosmetischen Zahnheilkunde ist fließend. Kosmetische Maßnahmen sind jedoch medizinisch nicht erforderlich und keine Leistung der Krankenversicherungen.